minode – AGB

Aushilfe Koch EFZ im Stundenansatz

UID CHE-415.190.561

minode – Migliore Noémie ist aktuell nicht Mehrwertsteuerpflichtig, Stand November 2019.

Arbeitsvereinbarung für professionelle Gastronomiebetriebe zwischen (nachstehend genannt Leistungserbringerin auf Stundenbasis):

minode – Migliore Noémie
Dorfmatt 8
6319 Allenwinden

und Auftraggeber

minode – Migliore Noémie behält sich das Recht vor, Aufträge frei terminlich zu wählen. minode verpflichtet sich gegenüber Dritten Geschäftsgeheimnisse, Umsatzzahlen, Rezepte und weitere diverse Betriebsgeheimnisse für sich zu wahren. Die minode – Migliore Noémie ist eine dienstleistungsorientierte Unternehmung mit gastgewerblicher Erbringung im Bereich Küche.

Folgende Leistungen sind enthalten

– Pflichtbewusstes Arbeiten bei jeglicher Art von Tätigkeit
– Alleiniges Arbeiten oder arbeiten im Team
– Unterstützendes arbeiten im bestehenden Team
– Einsetzbar auf allen Küchenposten
– Kochen und kreieren
– Produktion und Fertigung der Speisen
– Einhaltung HACCP
– Einhaltung GHP
– Essensausgabe mit direktem Kundenkontakt, Showkochen, Buffetbetreuung
– Bestellwesen
– Warrenannahme und Qualitätskontrolle
– Rechnungskopien der Lieferanten unterzeichnen

Nicht enthalten sind folgende Leistungen

Diese Leistungen werden zu einem höherem Tarif verrechnet, mit der Funktion als Küchenverantwortliche und sind vor Antritt des Arbeitsbeginn festzulegen.

– Menükalkulationen und diverse Menüangebote schreiben
– Dienstpläne schreiben
– Mitarbeiterführung sowie Mitarbeiterschulungen
– Betriebsinventar
– Abläufe koordinieren
– Finanzen verantworten
– Computerdokumente erstellen
– Unterzeichnen von Dokumente und Wertpapiere

Grundsätzlich gilt eine Mindesteinsatzdauer von sechs Stunden Nettoarbeitszeit.

minode ist verpflichtet, die geleisteten Stunden wahrheitsgetreu und mit Abzug der Pausen zu notieren. Die Nettoarbeitszeit wird dem Büro von minode weitergeleitet und in Folge der Angaben in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungseingang innerhalb 10 Tagen rein netto zahlbar.

Der Rechnung wird ein Einsatzrapport beigelegt. Dieser belegt den Einsatzort, die Einsatzdauer, das Einsatzdatum, die effektive Nettoarbeitszeit, den Stundenansatz zum vereinbarten Tarif und den Gesamtbetrag.

Sofern der Einsatz länger dauert als angegeben, gelten die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden als normaler Einsatz und werden zum vorher festgelegten Tarif verrechnet.

Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf einem Stundenzettel, oder anhand mittels betrieblicher Stempeluhr am Einsatzort wird die korrekte und fachgerechte Arbeit von Minode bestätigt.

Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche.

Bei Krankheitsausfall behält sich minode das Recht vor, einen Arbeitseinsatz zu stornieren. Dieser wird frühstmöglich dem Auftraggeber telefonisch mitgeteilt. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

minode ist im Fall von Krankheit nicht dazu verpflichtet eine Ersatzdienstleistung oder einen Ersatzleistungsbringer zu stellen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden abgelehnt.

Allenwinden, 1. August 2019

Events und Catering

Veranstalter

Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets die Kundschaft von der minode. Die Gesamtverantwortung für den Anlasses liegt alleinig beim Veranstalter. Die minode übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. minode ist berechtigt nach eigenem Ermessen, Dritte zur Erfüllung der Dienstleistung hinzuzuziehen.

Offerte

minode unterbreitet der Kundschaft nach Anfrage eine Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch die Kundschaft / den Veranstalter stellt minode der Kundschaft / dem Veranstalter eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung durch die Kundschaft / dem Veranstalter zustande.

Verantwortung

Der Veranstalter ist verantwortlich für die gesamte Infrastruktur. Im genaueren bedeutet dies, sie hat warmes und kaltes Wasser, einen Herd sowie einen Ofen und allenfalls einen Grill zur Verfügung zu stellen. Sollten Kosten für Transportwege, Bewilligungen oder sonstige derartige Kosten für minode anfallen, so gehen diese Kosten zu 100% an den Veranstalter.

Leihmaterial

Stellt minode Leihmaterial zur Verfügung, so soll dieses vollständig und intakt retour gegeben werden. Unvollständiges oder zu Bruch gegangenes, wie auch beschädigtes Material wird zum Neuwert des Materials in Rechnung gestellt.

Urheberrecht

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass minode das alleinige Urheberrecht hat auf die Dekoration, Angebote, grafische Gestaltung, Bilder, Texte, Menüangebote, Webseite und das allgemeine Konzept.

Teilnehmerzahl

Die effektive Teilnehmerzahl ist bis spätestens 7 Tagen vor dem Anlass anzugeben. Sollte sich die Teilnehmerzahl im Zeitraum zwischen 7 Tagen und 24 Stunden vor dem Anlass ändern, so ergibt sich ein Eilaufschlag von 10%.

Sollte sich innert 24 Stunden vor dem Anlass die Anzahl der Teilnehmer ändern, kann es dazu führen, dass minode die Dienstleistung gemäss dem Erstangebot durchführen wird.

Sollte die Anzahl der effektiven Teilnehmer um mehr als 40% abweichen, ist minode berechtigt den Auftrag zu abzulehnen, bzw. zu stornieren. Wird der Anlass trotzdem durchgeführt, so übernimmt der Veranstalter sämtliche Kosten, auch für die nicht erschienenen Teilnehmer.

Stornierung

Stornierungen 6 Wochen vor Anlass werden zu 20% des Angebots in Rechnung gestellt. Stornierungen im Zeitraum zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Anlass, werden zu 50% des Angebots in Rechnung gestellt. Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor Anlass, werden zu 80% des Angebots in Rechnung gestellt.

Zahlung

Alle Preise werden in CHF (Schweizer Franken) angegeben. Minode behält sich das Recht vor, eine Akontozahlung von 50% zu verlangen. Der Veranstalter erhält nach Durchführung der Dienstleistung eine detaillierte Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zahlbar.

Bei Zahlungsverzug verrechnet minode Verzugszinsen von 5% des Gesamtbetrages.

Der Gerichtstand im Falle eines Rechtsstreits ist Zug, Schweiz. Es gelten ausschliesslich Bedingungen nach schweizerischem Recht und nach Schweizer Gesetzgebung.

Allenwinden, 1. August 2019

unico – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant unico

 

Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Restaurant Minode – Migliore Noémie als Betreiberin des Restaurant Unico, im Folgenden als Restaurant bezeichnet.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

 

Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Gruppenmit einer Mindestzahl von 8 gebuchten Personen.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Restaurant.

 

Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Tischen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande.

Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Restaurant verbindlich.Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

 

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Tisch/Raum im Restaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Gast unverzüglich hierüber informieren.

 

Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen stehen dem Gast, soweit ihm das Restaurant keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 18.30 Uhr des vereinbarten Veranstaltungstages bis zum vereinbarten Veranstaltungsende zu benutzen.

 

Optionen

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann das Restaurant über sämtliche Tische/Räume verfügen.

 

Preise / Zahlungspflicht

Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 1200.- kann das Restaurant eine Anzahlung von 20% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.

Das Restaurant kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.

Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Restaurant eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9 genannten Stornierungskosten verlangen.

Dem Restaurant steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.

 

Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.

 

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:

•  Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.

•  Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.

•  Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

 

Rücktritt durch das Restaurant

Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

•  höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

•  Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht werden;

•  das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Restaurantgäste oder das Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann;

•  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

Annullationsbestimmungen

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und
E-Mail Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Restaurant folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

 

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Restaurant zuzurechnen sind und für welche das Restaurant nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Restaurant den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

Absage der Veranstaltung 0 – 7 Tage vor dem Termin: 100% gemäss Auftragsbestätigung

Absage der Veranstaltung 8 – 10 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung

Absage der Veranstaltung 10 – 14 Tage vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung

 

Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.

 

Verlängerungen

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung an das Restaurant zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Restaurant kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren.

Das Restaurant hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

 

Aufenthalt / Rauchen

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Restaurants, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Restaurant- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Das Rauchen ist im gesamten Restaurant nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet.

 

Versicherung

Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

 

Haftung und Vertragsrecht

Das Restaurant bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Das Restaurant haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht.

Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Das Restaurant haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).

b)   Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

 

Erkrankung des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen.

Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

 

Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Restaurants mitgebracht werden.

Der Gast, der ein Tier in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen.

Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung durch das Restaurant vorzulegen.

 

Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

Nach Ablauf einer 6 monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.

UID CHE-415.190.561

minode – Migliore Noémie ist aktuell nicht Mehrwertsteuerpflichtig, Stand November 2019.

Arbeitsvereinbarung für professionelle Gastronomiebetriebe zwischen (nachstehend genannt Leistungserbringerin auf Stundenbasis):

minode – Migliore Noémie
Dorfmatt 8
6319 Allenwinden

Allenwinden, 1. August 2019

minode – Impressum

Kontaktadresse

Migliore Noémie
Dorfmatt 8
CH-6319 Allenwinden, ZG

E-Mail: info@minode.ch
Webseite: minode.ch

Telefon: +41 79 780 52 71

Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)

Eingetragener Firmenname: minode – Migliore Noémie

UID-Nummer: CHE-415.190.561

minode – 6319 Allenwinden, 1. August 2019

minode – Erklärung zur Informationspflicht

Wer sind wir

Diese Webseite und deren Inhalt wird durch eine private Person mit kommerziellen Interessen zur Verfügung gestellt. Die verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), lautet:

Migliore Noémie
Dorfmatt 8
CH-6319 Allenwinden, ZG
E-Mail: info@minode.ch
Webseite: minode.ch

Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln

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Änderungen

Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz zu Beginn der Datenschutzerklärung aufgeführten, verantwortlichen Person in unserer Organisation.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
minode Migliore Noémie, +41 79 780 52 71, info@minode.ch

Allenwinden, 1. August 2019